Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm wird zur Pflicht

Das BMUB verkündete am 18. Januar 2017 in einer Pressemitteilung, dass eine Änderung in der Klärschlammverordnung künftig zur Rückgewinnung von Phosphor aus Abwässern und Klärschlamm verpflichtet. Dies soll langfristig zur Versorgungssicherheit des Standorts Deutschland mit dem knapp werdenden Rohstoff Phosphor, welcher vor allem für Düngemittel verwendet werden kann, beitragen.

Pressemitteilung auf den Seiten des BMUB