Öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der REACH-Verordnung, Frist: 15. April

Derzeit findet die öffentliche Konsultation der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der REACH-Verordnung (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe; Verordnung EG Nr. 1907/2006) statt. Diese folgt auf die Veröffentlichung und Konsultation des Fahrplans für die REACH-Überarbeitung vom Mai 2021. Mithilfe eines Fragebogens bittet die Kommission um Stellungnahmen zu Themen wie Registrierungsanforderungen, Bewertungsfaktoren für Gemische, Kommunikation in den Lieferketten, Dossier- und Stoffbewertung, Zulassungs- und Beschränkungsverfahren sowie Kontrolle und Durchsetzung.

Weitere Informationen inkl. Link zum Fragebogen: Pressemitteilung Generaldirektion Umwelt (in englischer Sprache), Pressemitteilung der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland (in deutscher Sprache aber verkürzter Form) sowie auf die Websites zur Konsultation und zur Initiative.

Der Fragebogen umfasst allgemeine Fragen und Fragen, die sich explizit an Expertinnen und Experten (im Fragebogen rot gekennzeichnet) richten.

Im Fragebogen werden folgende mögliche Anpassungen der REACH-Verordnung, welche sich aus der EU-Nachhaltigkeitsstrategie für Chemikalien ergeben, abgefragt bzw. um eine Einschätzung gebeten:

  • Revision of the registration requirements, including increased information requirements to enable effective identification of all carcinogenic substances and substances with critical hazard* properties (including effects on the nervous and the immune systems), registration of certain polymers of concern, and information on the overall environmental footprint of chemicals.
  • Introduction of (a) Mixtures Assessment Factor(s) (MAF).
  • Simplifying communication in the supply chains.
  • Revision of the provisions for dossier and substance evaluation.
  • Reforming the authorisation process.
  • Reforming the restriction process.
  • Revision of provisions for control and enforcement.

Die Fragen sind dabei in die folgenden 4  Abschnitte untergliedert:

  • SECTION I: Registration
  • SECTION II: Evaluation
  • SECTION III: Authorization and Restriction
  • SECTION IV: Enforcement

Hinweise: Die öffentliche Konsultation ist noch bis zum 15. April 2022 geöffnet. Für die Teilnahme ist eine Registrierung bei EU-Login nötig. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Ausfüllung über einen allgemeinen UM-Account für das EU-Login vorzunehmen, wobei auch eine Vorausfüllung des Fragebogens für die bessere Abstimmung erfolgen kann. 

Die Vorlage des Überarbeitungsentwurfs ist im vierten Quartal 2022 vorgesehen.

Auch der BDI wird sich an der Konsultation mit einem Positionspapier beteiligen und einen Vorschlag zur Beantwortung der Fragen erarbeiten. Dieser Vorschlag wird uns noch rechtzeitig vor dem 15. April zur Abstimmung übermittelt. Gerne können Sie parallel dem BDI (Mail an Frau Dr. Mirjam Merz:  m.merz@bdi.eu) vorab Ihre Anmerkungen und Beiträge zukommen lassen, sodass diese vom BDI mit aufgenommen werden können.

Bekanntlich ist auch UBW hinsichtlich der Überarbeitung der REACH-Verordnung sehr aktiv, nicht zuletzt im Zusammenhang mit den vorgesehenen einschneidenden Regulierungen der Substanzklasse von PFAS (Per- und Polyfluoralkylsubstanzen) und dem hohen Grad der Betroffenheit verschiedenster Branchen. Hierzu stehen wir insbesondere mit dem BDI und der Landesregierung im engen Austausch, die seit geraumer Zeit auf verschiedenen Ebenen den Kontakt zur Europäischen Kommission aufgenommen haben (der Landesregierung haben wir zur Veranschaulichung zahlreiche Beispiele betroffener Unternehmen zukommen lassen).
Derzeit ergeben sich noch viele offene Fragen zur konkreten Ausgestaltung von Definitionen und Konzepten der REACH-Revision, auch hinsichtlich deren Praxistauglichkeit. Zu gegebener Zeit müssen auch entsprechende Hilfestellungen für die Unternehmen, vor allem von KMU, bei der Implementierung der neuen Regelungen angeboten werden.