Neues KfW-Darlehen zur Liquiditätshilfe für KMU mit 100%iger Haftungsfreistellung

Am 6. April hat die Bundesregierung die Vergabe von KfW-Schnellkrediten für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern mit einem Volumen bis zu 800.000 Euro im Schnellverfahren beschlossen.

Voraussetzungen:

  • KMU zwischen 11-249 MA
  • Firma hat im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten 3 Jahre einen Gewinn ausgewiesen, es war kein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ lt. EU-Definition zum 31.12.2019
  • Firma ist mindestens seit 01.01.2019 am Markt aktiv

Volumen:

  • Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019,
  • für Unternehmen < 50 MA: max. 500 TEUR
  • für Unternehmen 50-249 MA: max. 800 TEUR

Konditionen:

  • Zinssatz in Höhe von aktuell 3 Prozent
  • Laufzeit 10 Jahre
  • Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 Prozent durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
  • Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW.

Der KfW-Schnellkredit kann nach Genehmigung durch die EU-Kommission starten. Bundesfinanzminister Scholz strebt eine Bearbeitung der skizzierten Schnellkredite ab Gründonnerstag, den 9. April 2020 an.

Der KfW-Schnellkredit soll so bald wie möglich verfügbar sein. Aktuelle Informationen finden Sie hier.

Zudem hat das Bundesfinanzministerium (BMF) einen Antwortkatalog zu häufigen Fragen (FAQ) veröffentlicht. Enthalten sind insbesondere Hinweise zur Antragsstellung, zu den Stundungskonditionen, zur Behandlung von KuG sowie zum Umgang mit laufenden Betriebsprüfungen. Das aktuelle FAQ soll fortlaufend aktualisiert werden und ist hier abrufbar.