Konsultationen zum EFRE-Programm in Baden-Württemberg 2021-2027

Am 20. Oktober 2020 wurden Wirtschaftsvertretern die aktuelle EFRE-Programmplanung vorgestellt. Ziel der zweiten Fachkonsultation war es, einen aktuellen Stand der Programmplanung vorzustellen und entsprechende Anmerkungen der Interessensgruppen aufzunehmen. Neu ist die eventuelle Einbindung eines „Fonds für den gerechten Übergang“, der sog. Just Transition Fund sowie die inhaltliche Ausgestaltung der Politikziele, die sich auf die Transformationsprozesse beziehen und dessen Folgen für bestimmte Regionen und Branchen mit dezidierten Maßnahmen abmildern sollen.

Zuerst wurde auf die Neuerung aus dem Verhandlungsprozess der EU-Verordnung eingegangen, die die Auflage eines „Fonds für den gerechten Übergang“, der sog. Just Transition Fund, beinhaltet. Die erstmalige Auflage des Fonds zielt insbesondere auf die Unterstützung von Gebieten ab, die aufgrund „des Übergangs der Union zu einer klimaneutralen Wirtschaft bis 2050“ schwerwiegende sozioökonomische Herausforderungen bewältigen müssen. Dazu gehören in Deutschland vor allem Kohleregionen, denen ein harter Strukturwandel bevorsteht oder Branchen mit energieintensiver Produktion, wie die Automobilindustrie. Deshalb werden vor allem in der nächsten Förderperiode die Politikziele im Spektrum „intelligent, grün und sozial“ gefördert.

Baden-Württemberg hat sich um Mittel aus dem Just Transition Fund beworben. Eine genauere Programmplanung in Baden-Württemberg soll fortgesetzt werden, nachdem die Bundesregierung die Umsetzungsmodalitäten geklärt hat. Die EU sieht vor, dass 85 Prozent der EFRE-Mittel für das Politikziel 1, die Förderung von innovativer Ideen zur Abmilderung der Transformationsprozesse, und das Politikziel 2, die Förderung von Dekarbonisierung und der Kreislaufwirtschaft zur Prävention des Klimawandels, verwendet werden. Von diesen 85 Prozent sollen 30 Prozent für das Politikziel 2 verwendet werden. Für Baden-Württemberg werden dabei ähnlich große EFRE-Budgets erwartet, wie in der laufenden Förderperiode.

Weiter wurden die sich aus den Politikzielen veränderte Programmstruktur des EFRE-Programms vorgestellt. So wird vorgesehen, dass verstärkt Zukunftstechnologien und Kompetenzen sowie Ressourceneffizienz gefördert werden sollen, anstatt Forschung sowie innovative und nachhaltige Entwicklungen. Dabei ist strategisch vorgesehen, dass die Förderthemen zum einen durch Fachpolitik festgelegt und zum anderen durch regionale Leuchtturmprojekte und Wettbewerbe abgebildet werden.

Durch diese Programmstruktur zielt man insbesondere auf den Ausbau von Forschungs- und Innovationskapazitäten, die Einführung fortschrittlicher Technologien, die Steigerung des Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit von KMU sowie auf die Entwicklung von Kompetenzen für den industriellen Wandel ab. Dabei sollen Energieeffizienzmaßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen sowie Fördermaßnahmen zur Etablierung einer Kreislaufwirtschaft verfolgt werden.

Das Ziel des Ausbaus von Forschungs- und Innovationskapazitäten und der Einführung fortschrittlicher Technologien soll insbesondere durch Prototyping-Projekte und Technologietransfer erreicht werden. Die Wettbewerbssteigerung der KMU soll durch Innovationsförderung erzielt werden. Durch Maßnahmen zur Kompetenzentwicklung im Innovationsmanagement und in der Förderung von Hightech-Start-Ups soll die Entwicklung von Kompetenzen für den industriellen Wandel gewährleistet werden. Weiter wird die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen und die Reduzierung der Treibhausgasemissionen sowie die Förderung des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft ebenfalls durch den Ausbau von Forschungs- und Innovationskapazitäten, dem Prototyping und Technologietransfer sowie die Innovationsförderung in KMU verfolgt.

Jene Maßnahmen zur Verfolgung der Ziele beabsichtigen die Ermöglichung der Nutzung von Bioressourcen und den Ausbau der Bioökonomie sowie der Kreislaufwirtschaft, die Verbesserung der Ressourceneffizienz, die Vertiefung von Projekten zur Gewinnung von grünem Wasserstoff sowie die Nutzung nachhaltiger Mobilitätsangebote.

Konkret bedeutet dies den Neu- und Ausbau der wirtschaftsnahen Forschungsinfrastruktur, insbesondere die Gestaltung der Bauten und Gerätschaften der Organisationen bzw. Institute in der baden-württembergischen Innovationsallianz. Ebenso sollen Intermediäre bzw. Technologietransfermanager den Austausch zwischen Unternehmen und wissenschaftlichen Organisationen fördern und forcieren. Des Weiteren sollen Verbundforschungsvorhaben im vorwettbewerblichen Bereich aus mindestens drei KMU und einer industrienahen Forschungseinrichtung umgesetzt werden. Ebenso sollen bereits vorliegende Forschungsergebnisse bzw. fertige Prototypen zur Marktreife gebracht werden, indem Validierungsförderungen unter der Leitung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau umgesetzt werden sollen. Gleichermaßen sollen Entwicklungen neuer marktfähiger Produkte und Dienstleistungen von KMU einzelbetrieblich Aufmerksamkeit erfahren. Ferner wird die ClusterAgentur Baden-Württemberg sowie regionale Innovationssysteme und Start-Up-Acceleratoren weiter unterstützt. Diese Maßnahmen sollen von ergänzenden nicht-investiven Begleitmaßnahmen und regionalen Investitionen in Innovationsinfrastruktur flankiert werden.

Im Bereich der Ressourceneffizienz und zur Erreichung der Klimaziele werden über die bereits genannten Maßnahmen hinaus das Entwicklungsprogramm „Spitze auf dem Land!“ und die Weiterentwicklung der aktuellen Förderrichtlinie „KEFF“ weiterverfolgt. Im Bereich der Bioökonomie sollen Maßnahmen zum Aufbau von Bioraffinerien im Bereich Abfall und Abwasser bis zur Kombination von biointelligenten Verfahren und Methoden umgesetzt werden. Insbesondere die Wechselwirkungen sollen dabei betrachtet werden. Aufmerksamkeit soll der Aufbau einer integrierten Wasserstoffwirtschaft und insbesondere der einer Wasserstoff-Modellregion erfahren. Entlang der gesamten Wertschöpfungskette sollen Demonstrationen der Sektorkopplung entstehen. Der für die Auswahl der Wasserstoff-Modellregion erarbeitete Kriterienkatalog berücksichtige jedoch, auf Anfrage des LVI, noch keine Ergebnisse der Wasserstoff-Roadmap.

Abschließend wurde auf den Regionalansatz 2021 – 2027 eingegangen, welcher unter Berücksichtigung von Erkenntnissen der letzten Förderperiode fortgesetzt wird. Der sog. RegioWin-Ansatz fördert Regionen mit einem regionalen Entwicklungskonzept und dabei herausgestellte Leuchtturmprojekte. Dabei können alle „funktionalen Räume“ in Baden-Württemberg an diesem Wettbewerb teilnehmen. Der Wettbewerbsbeitrag beinhaltet das regionale Entwicklungskonzept sowie die definierten und herausgestellten Leuchtturm- bzw. Schlüsselprojekte. Bis zum 18.12.2020 ist es noch möglich, sich an dem Wettbewerb zu beteiligen.

Zum Schluss wurde bekanntgegeben, dass im Frühjahr 2021 der Entwurf der Fortschreibung des EFRE-Programms in Baden-Württemberg bei der Europäischen Kommission eingereicht wird. Ebenso wird dann ersichtlich, ob Programmanteile des Just Transition Fund in das EFRE-Programm aufgenommen werden. Für den LVI sowie seine integrierten Netzwerke Forum Luft- und Raumfahrt und Plattform Umwelttechnik nahm Christopher Busch teil.