Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit Lateinamerika und der Karibik

Wir machen Sie aufmerksam auf die Rahmenbekanntmachung der Bundesregierung und eine Richtlinie zur Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit Lateinamerika und der Karibik (Bundesanzeiger vom 19.12.2022), die einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung leistet.

Richtlinie zur Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit Lateinamerika und der Karibik, Bundesanzeiger vom 19.12.2022

Die Rahmenbekanntmachung adressiert ein breites Spektrum an Forschungs- und Innovationsaktivitäten. Sie sind fünf verschiedenen Modulen zugeordnet, die mittels spezifischer Förderaufrufe umgesetzt werden:

  • Maßnahmen für internationale Sondierung und Vernetzung, die dazu dienen, neue Kooperationen aufzubauen (Modul 1);
  • Maßnahmen zur Förderung projektbezogener Mobilität, um bestehende Kooperationen in der Zusammenarbeit zu intensivieren und zu festigen (Modul 2);
  • Maßnahmen zur Förderung gemeinsamer Forschungs- und Innovationsvorhaben mit oder ohne Beteiligung der Wirtschaft (Modul 3);
  • Maßnahmen zur Förderung von Forschungs- und Nachwuchsgruppen als Ausgangspunkt für eine nachhaltige, auf Dauer angelegte Zusammenarbeit (Modul 4);
  • Maßnahmen zum Aufbau oder der Erweiterung von Partnerstrukturen, die sich langfristig selbst tragen und zum Nukleus einer nachhaltigen Kooperation werden (Modul 5).

Der Förderaufruf „EUREKA-Globalstars-Kooperation mit Brasilien vom 19.12.2022“ nimmt Bezug auf Modul 3 der Rahmenbekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit Lateinamerika und der Karibik vom 19. Dezember 2022.

Gefördert werden gemeinsame marktnahe Forschungs- und Innovationsprojekte, die in internationaler Zusammenarbeit mit Partnern aus dem Bundesstaat São Paulo in Brasilien und ggf. zusätzlich aus den EUREKA-Ländern Schweden oder Spanien durchgeführt werden und u.a. eines oder mehrere der nachfolgenden Themen adressieren:

  • KI in Smart Cities
    • Die Stadt als Plattform für datengetriebene Innovation
    • Digitale Zwillinge für Städte
    • KI für die Stadtverwaltung
    • KI für Haushalts- und Investitionsmanagement

mit folgenden Schwerpunkten:

  • Wasser- und Luftqualität
  • Wasser- und Abwassermanagement
  • Verkehr und Logistik, Mobilität von Personen und Gütern
  • Einbindung der Bürger – Empowerment
  • Beitrag zur Ressourceneffizienz und CO2-Reduzierung

Das Antragsverfahren ist zweistufig, Antragsfrist für den internationalen Verbundantrag ist der 31. Januar 2023.

Wenn Sie Ansatzpunkte für eine Zusammenarbeit mit brasilianischen Partnern sehen, z.B. auch mit AEGEA, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt auf mit:

Herrn Ewald Stirner
Repräsentant des Landes Baden-Württemberg in Brasilien
T: +55 (41) 98782-2840
M: +49 1522 2150 744
E: ewald.rep.bw@gmail.com

Er verfügt über gute Kontakte zum SENAI National und zum nationalen Industrieverband in Brasilia – die ihrerseits Netzwerke in ganz Brasilien haben – und mit denen er Sie ggf. in Kontakt bringen würden.